1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Kompostierungsanlage Adorf (KVA), insbesondere für die Annahme und Verarbeitung von Grünschnitt und kompostierfähigen Materialien, den Verkauf von Kompost, Erde, Substraten und Schüttgütern sowie für Lohnarbeiten (z. B. Schredder-, Sieb- und Transportdienstleistungen). Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht abweichend geregelt.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche, telefonische oder persönliche Auftragserteilung bzw. durch Anlieferung oder Abholung von Materialien oder Produkten. Mit Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennt der Kunde diese AGB an. Nebenabreden oder abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die KVA.
3. Leistungen und Preise
Die angebotenen Leistungen und Produkte sind freibleibend und richten sich nach betrieblicher Verfügbarkeit. Preislisten und Angebote sind unverbindlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Die jeweils gültigen Preisinformationen sowie die Annahmerichtlinien für Materialien sind verbindlicher Bestandteil dieser AGB und werden dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Sie sind zudem am Betriebsgelände öffentlich einsehbar. Änderungen behalten wir uns vor – es gilt jeweils die aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
4. Materialannahme und -qualität
Anzuliefernde Materialien müssen schadstofffrei und kompostierfähig sein. Unzulässig sind insbesondere: Kunststoffanteile, Metall, Glas, Hausmüll, belastete Böden, Wurzelstöcke mit Fremdanhaftungen, chemisch behandeltes Holz etc. Bei Verunreinigungen oder nicht konformen Stoffen behalten wir uns vor, die Annahme abzulehnen oder Zuschläge in Höhe von 50 % bis 100 % des Grundpreises für Sortier-, Entsorgungs- oder Reinigungsaufwand zu erheben. Die Verantwortung für die angelieferte Materialqualität liegt beim Anlieferer. Nachträglich festgestellte Fehlanlieferungen werden ebenfalls nach Aufwand berechnet.
5. Gefahrenübergang und Eigentum
Mit Übergabe des angelieferten Materials an die KVA geht das Eigentum auf die KVA über, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei der Lieferung von Kompost, Erde, Substraten oder Schüttgütern erfolgt die Lieferung „ab Platz“ (Lieferort oder Betriebshof). Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko. Für Schäden oder Behinderungen bei Entladung, Anfahrt oder Aufstellplätzen haftet der Kunde. Dieser hat für die Zugänglichkeit, ausreichende Tragfähigkeit des Bodens und freie Anfahrtswege zu sorgen.
6. Lieferung und Abholung
Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich fixiert. Bei witterungs- oder betriebsbedingten Verzögerungen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die Lieferung erfolgt ab Standort Eisenweg 3 oder mittels KVA-eigener Fahrzeuge. Bei Containerstellung ist der Kunde für einen geeigneten, zugänglichen und befestigten Aufstellplatz sowie die rechtzeitige Freimeldung zur Abholung verantwortlich.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5 Euro pro Mahnung erhoben. Darüber hinaus fallen Verzugszinsen an: Für Verbraucher: 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, für Unternehmer: 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
8. Gewährleistung / Reklamation
Bei berechtigter Beanstandung mangelhafter Leistungen oder Produkte behalten wir uns das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt, schriftlich angezeigt werden. Bei natürlichen Produkten wie Kompost, Erde oder Substraten stellen Schwankungen in Struktur, Farbe, Feuchtigkeit oder Nährstoffwerten keinen Mangel dar.
9. Zusätzliche Regelungen
9.1 Rücknahme / Umtausch loser Schüttgüter
Eine Rücknahme oder der Umtausch loser Ware (z. B. Kompost, Erde, Sand, Substrate) ist grundsätzlich ausgeschlossen, sobald die Ware verladen oder ausgeliefert wurde. Dies gilt auch für Teilmengen. In begründeten Einzelfällen kann nach Rücksprache eine Rücknahme auf Kulanzbasis erfolgen – gegen Berechnung einer Entsorgungs- oder Rücknahmegebühr.
9.2 Ausfallpauschalen bei Leerfahrten und Behinderungen
Kann eine vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, weil z. B. Container nicht freigemeldet, Zufahrten blockiert oder Flächen nicht zugänglich sind, behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale in Höhe der jeweiligen Anlieferungskosten zu berechnen. Gleiches gilt bei unbegründeten Wartezeiten über 15 Minuten.
9.3 Witterungs- oder materialbedingte Einschränkungen
Witterungseinflüsse (z. B. Frost, Nässe) sowie ungeeignetes Material (z. B. zu feucht, zu nass, zu grob) können die Durchführung bestimmter Leistungen wie Schreddern, Sieben oder Erdarbeiten unmöglich machen oder verzögern. In solchen Fällen behalten wir uns Terminverschiebungen, Teilabwicklungen oder Anpassungen vor. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht daraus nicht.
10. Haftung
Die KVA haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen Schaden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) wird keine Haftung übernommen. Bei Maschinen- oder Transporteinsätzen auf Kundenflächen haftet der Kunde für Zugänglichkeit, Untergrundtragfähigkeit und Freihaltung von Leitungen oder Hindernissen.
11. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern zur Vertragserfüllung erforderlich.
12. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Betriebssitz der KVA in 09221 Neukirchen OT Adorf. Gerichtsstand für Kaufleute ist Chemnitz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen,
gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Nach Fortfall des jeweiligen Verarbeitungszwecks oder Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten routinemäßig gelöscht.
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